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   BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52   

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BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52 (https://dejure.org/1952,2370)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1952 - 1 StR 411/52 (https://dejure.org/1952,2370)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1952 - 1 StR 411/52 (https://dejure.org/1952,2370)
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  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52
    Es müssen vielmehr Bindungen und Beziehungen persönlicher Art hinzukommen, die dem Arbeitgeber auch die Verantwortung oder Mitverantwortung für die Lebensführung, die geistige Entwicklung und die sittliche Haltung des Minderjährigen insgesamt oder wenigstens in einer dieser Beziehungen auferlegen (BGHSt 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]).
  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52
    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend in einer Reihe von Fällen (u a. BGHSt 1, 55) dahin entschieden, dass ein in noch jungen Jahren stehendes Mädchen, das als Kinder- oder Dienstmädchen in einen bäuerlichen Haushalt, sei es ganz, sei es nur tagsüber, aufgenommen wird, dem Bauern als Leiter des landwirtschaftlichen Betriebes und Hausherrn, neben seiner Ehefrau als Hausfrau, auch ohne entsprechende Vereinbarungen je nach dem Maße, in dem das Mädchen dem erzieherischen Einfluss seiner Eltern oder des sonst Erziehungsberechtigten entzogen wird, zur Erziehung oder zur Aufsicht oder Betreuung im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB anvertraut zu sein pflegt.
  • RG, 26.03.1943 - 5 D 80/43

    1. Die Lehrfrau hat gegenüber dem minderjährigen ländlichen Hausarbeitslehrling,

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52
    Der Täter braucht hinsichtlich des zwischen ihm und dem Minderjährigen bestehenden Betreuungsverhältnisses nur die tatsächlichen Grundlagen zu kennen, auf die das Verhältnis sich stützt (RGSt 67, 390; 71, 274, 278; 76, 391, 393und das einen ebenfalls von dem Landgericht in Heilbronn in erster Instanz entschiedenen Fall betreffende Urteil des Senats1 StR 764/51 vom 11. März 1952), wobei der bedingte Vorsatz genügt.
  • RG, 12.08.1941 - 1 D 268/41

    1. Welche Kenntnis vom äußeren Tatbestande des § 182 StGB. muß der zum

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52
    An diesen Angaben zu zweifeln, besteht kein Anlass, Hiernach hat der Vormund bis zu dem Zeitpunkt, als ein Beamter des Landespolizeikommissariats in B. wegen der Stellung des Strafantrags gegen den Angeklagten bei ihm vorsprach, von der Art und dem Umfang der sittlichen Verfehlungen des Angeklagten an der Margarete K. noch keine solche zuverlässige Kenntnis gehabt, dass ihm vom Standpunkt eines besonnenen Mannes aus der Entschluss zugemutet werden konnte, die Strafverfolgung des Angeklagten herbeizuführen (u.a. RGSt 75, 298, 300).
  • RG, 01.12.1933 - I 30/33

    Kann der Ballettmeister eines Theaters Lehrer der minderjährigen Mitglieder des

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52
    Der Täter braucht hinsichtlich des zwischen ihm und dem Minderjährigen bestehenden Betreuungsverhältnisses nur die tatsächlichen Grundlagen zu kennen, auf die das Verhältnis sich stützt (RGSt 67, 390; 71, 274, 278; 76, 391, 393und das einen ebenfalls von dem Landgericht in Heilbronn in erster Instanz entschiedenen Fall betreffende Urteil des Senats1 StR 764/51 vom 11. März 1952), wobei der bedingte Vorsatz genügt.
  • RG, 25.06.1937 - 1 D 361/37

    1. Ist während des "hauswirtschaftlichen Jahres" die Hausfrau i. S. des § 174

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52
    Der Täter braucht hinsichtlich des zwischen ihm und dem Minderjährigen bestehenden Betreuungsverhältnisses nur die tatsächlichen Grundlagen zu kennen, auf die das Verhältnis sich stützt (RGSt 67, 390; 71, 274, 278; 76, 391, 393und das einen ebenfalls von dem Landgericht in Heilbronn in erster Instanz entschiedenen Fall betreffende Urteil des Senats1 StR 764/51 vom 11. März 1952), wobei der bedingte Vorsatz genügt.
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